... das racing-event auf dem ring
faszination motorsport live erleben
Allgemeine Geschäftsbegingungen (AGB)

Die Anmeldung sowie Teilnahme an den von Ringtaxi-Deutschland organisierten Veranstaltungen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von Ringtaxi-Deutschland ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Leistung und Bezahlung
Mit Ihrer Bestellung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Für uns wird der Vertrag dann verbindlich, wenn wir die Bestellung schriftlich mittels Rechnung bestätigen. Sollte die bestellte Leistung nicht verfügbar sein, können Sie kostenlos von Ihrer Bestellung zurücktreten. Die gesamten Leistungen verstehen sich inkl. MWST und unserer Bearbeitungsgebühren.
Alle bestellten Leistungen müssen sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug bezahlt werden.
Wir (Ringtaxi Deutschland) haben das Recht, Buchungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden zu stornieren und eine Bearbeitungsgebühr von 60€ zu berechnen. Ohne Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages besteht für Sie kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch uns. Sollte ein gebuchter Termin von Ihnen nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen ( neuer Termin, Geldrückgabe, etc... )

Besetzung und Haftung
Eine Haftung für nicht zustande gekommene Leistungen, z.B. wenn die Veranstaltung durch höhere Gewalt (Rennabbruch, defekt des Fahrzeugs, Wetter, etc...) ausfällt oder abgebrochen werden muss, wird von uns nicht übernommen und die Teilnhamengebühr wird nicht zurück erstattet. Das Ticket / der Gutschein wird dann von uns verlängert und kann an einem der darauffolgenden Termine erneut eingelöst werden. Eventuelle Zahlungen an Dritte (Eintrittskarten, Hotel, Fahrtkosten, o.Ä.) können in diesen Fällen nicht zurückerstattet werden. Programmänderungen vorbehalten!

Sicherheitsvorschriften
Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind die Beauftragten von Ringtaxi-Deutschland dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Ringtaxi-Deutschland weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten hat, und die Anordnungen sowie Hinweise des Teams zu befolgen hat. Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerläßlich. Bei Verstößen gegen diese Regeln ist Ringtaxi-Deutschland ohne weitere Vorwarnung berechtigt, die Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung der Veranstaltungspreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Teilnehmer haftet für jeglichen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden, die Ringtaxi-Deutschland dadurch entstehen, daß der Teilnehmer vorstehende Regelungen nicht beachtet.
Für die Teilnahme an dem Event ist eine körperlich gute Verfassung erforderlich. Der Teilnehmer erklärt, daß ihm eigene gesundheitliche Beschwerden, einschließlich Wirbelschäden, Platzängsten, Herz-Kreislaufbeschwerden, Nerven- und Gemütsleiden nicht bekannt sind.


Fotoaufnahmen
Von Ringtaxi - Deutschland und den Teilnehmern des Events sowie etwaigen Begleitpersonen evtl. gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von Ringtaxi-Deutschland veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnen des Haftungsauschlusses erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

Anmeldung durch Dritte
Soweit die Anmeldung nicht durch den Teilnehmer selbst erfolgt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, daß der Teilnehmer über unsere AGB's vollständig informiert wird. Eventuelle Pflichtverletzungen des Teilnehmers, die zu seinem Ausschluß von der weiteren Teilnahme führen hat sich der Auftraggeber zuzurechnen.

Wertgutscheine

Unsere Wertgutscheine sind 2 Jahre ab Rechnungsdatum gültig. Nach Ablauf der 2 Jahre verfällt der Wertgutschein und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Wertes und/oder Verlängerung der Gültigkeit. Vor Ablauf der 2 Jahre kann der Wert des Gutscheins jederzeit durch eine schriftliche Kündigung (per Post) ausbezahlt werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Wertes einbehalten. Statt der Stornierung kann der Teilnehmer seinen Wertgutschein auf einen geeigneten Ersatzteilnehmer übertragen, indem er Ihm diesen mit einer Vollmacht in schriftlicher Form überträgt. Diese Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises (vom Wertgutscheininhaber) und der Wertgutschein sind vom Ersatzteilnehmer zum Eventtermin mitzubringen. Sollte es bei der Einlösung eines Wertgutscheins zu einem Restguthaben kommen, werden wir dieses NICHT ausbezahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit das Restguthaben mit einer neuen Buchung zu verrechnen.

Gutscheine (feste Buchung für ein Kalenderjahr auf einem festgelegten Fahrzeug)

Gutscheine müssen bis zum letzten Termin des Kalenderjahres eingelöst werden,auf welches der Gutschein ausgestellt wurde. Sollte ein Gutschein nach Verstreichen des zuletzt angebotenen Termins des gebuchten Kalenderjahres nicht eingelöst worden sein, verfällt dieser unwiderruflich und eine Verlängerung oder Geldrückgabe sind nicht möglich. Statt einer Stornierung kann der Teilnehmer seinen Gutschein auf einen geeigneten Ersatzteilnehmer übertragen, indem er Ihm diesen mit einer Vollmacht in schriftlicher Form überträgt. Diese Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises (vom Gutscheininhaber) und der Gutschein sind vom Ersatzteilnehmer zum Eventtermin mitzubringen.

Stornierung / Umbuchung von Tickets, Gutscheinen u. Wertgutscheinen

Die Stornogebühren für Tickets betragen:
- 50 % der Auftragssumme bei Rücktritt nach Auftragserteilung und bei Rückgabe von Gutscheinen u. Wertgutscheinen vor Ablauf ihrer Gültigkeit
- 75 % der Auftragssumme bei Stornierungen ab 60 Tage vor Eventtermin
- 100 % der Auftragssumme bei Stornierungen ab 30 Tage vor Eventtermin oder bei Nichterscheinen

Die Stornierung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (per Post). Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung (Poststempel) bei Ringtaxi Deutschland. Ringtaxi Deutschland ist berechtigt, die Stornogebühr mit bereits entrichteten Eventgebühren zu verrechnen. Überschießende Beträge werden erstattet. Die Umbuchung eines Termins oder Verlängerung eines Tikets / Gutscheins / Wertgutscheins, ist nur durch Stornierung des bestehenden Tickets / Gutscheins / Wertgutscheins mit nachfolgender Neuanmeldung / Buchung möglich. Statt der Stornierung kann der Teilnehmer seine Teilnehmerberechtigung auf einen geeigneten Ersatzteilnehmer übertragen, indem er Ihm diese mit einer Vollmacht in schriftlicher Form überträgt. Diese Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises (vom Ticketinhaber / Gutscheininhaber) und das Ticket / Gutschein sind vom Ersatzteilnehmer zum Eventtermin mitzubringen. Zahlungen sind frei von Bankspesen und ohne Abzug zu leisten.

*** Wichtig und unbedingt lesen ***
Für sämtliche angebotenen Leistungen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstalter von Motorsportveranstaltungen und die Rennteams auf Grund der spezifischen Eigenarten (Wetter, Unfall, Trainingsabbruch, Rennabbruch, Sperrung der Rennstrecke, Defekt am Rennauto, Fahrzeug nicht verfügbar, usw.) solcher Veranstaltungen sich Änderungen im Zeitplan vorbehalten. Eine Haftung für derartige Vorfälle wird von uns nicht übernommen. Bei Abbruch einer Veranstaltung hat der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Das Ticket/der Gutschein wird in diesem Fall von uns verlängert und kann an einem der darauffolgenden Termine erneut eingelöst werden. Für die Durchführung und Abläufe haftet der jeweilige Veranstalter, bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist an der Veranstaltung teil zu nehmen, wenn Sie unter Drogen, Alkohol oder Einfluss von starken Medikamenten stehen, einen Herzschrittmacher, Kreislaufbeschwerden oder Wirbelsäulenschäden haben. Vor Beginn der Mitfahrt im Rennauto ist vom Mitfahrer eine Enthaftungserklärung gegenüber dem jeweiligen Rennteam und dem Veranstalter unter vorlage eines gültigen Personalausweises abzugeben und zu unterzeichnen. Das Betreten des Fahrerlagers und der Boxengasse sowie die Mitfahrt im Rennauto kann gefährlich sein und erfolgt auf eigene Gefahr. Mit dem Abschicken Ihrer Buchung akzeptieren Sie unsere AGB's (Durch AGB-Button auf Buchungsformular mit JA bestätigt).

Rechtswahl
Der mit dem Kunden geschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterstehen deutschem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Rheinbach.
Stand: 1.Oktober 2006

AGB'S für ALLE Formel, Sportfahrer, Aston Martin Co-Pilot und Quadevents

1. Geltungsbereich
Die Anmeldung sowie Teilnahme an den von der Nürburgring Adventutre GmbH , nachstehend N GmbH genannt, organisierten
Veranstaltungen und Lehrgängen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehen-
de oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit die von der N GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.


2. Anmeldung
Der Teilnehmer/Anmelder erkennt mit der Abgabe seiner Anmeldung die Geltung der nachfolgenden Bedingungen an. Der Schulungsver-
trag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch die N GmbH zustande. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise
gemäß Preisliste der N GmbH. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Einverständniserklärung der
Eltern, um die Anmeldung vorzunehmen. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrück-
lichen schriftlichen Vereinbarung mit der N GmbH.


3. Leistungen/Voraussetzungen
Die Leistungen der N GmbH umfassen die Durchführung der Veranstaltung gemäß Angebot und/oder Vereinbarungen sowie des Lehrganges
in Theorie und Praxis, gemäß Kursprogramm und/oder Ablaufplan.
Beim Fahrsicherheitslehrgang/PKW Fahrertraining, sowie bei allen V8-Kursen muss der Teilnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
(Kl. B) sein.
Die von der N GmbH durchgeführten Lehrgänge dienen nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten sondern zur Verbesserung des
Fahrkönnens.
Für die Teilnahme an den Lehrgängen gibt es grundsätzlich keine Altersbeschränkung. Teilnehmer ab einer Größe von 2 m und einem
Gewicht über 120 kg müssen sich mit der N GmbH in Verbindung setzen, um die Teilnahmemöglichkeit vorab zu klären.


4. Versicherung
Die N GmbH schließt zur Abdeckung der im Rahmen der Veranstaltung/des Lehrganges entstehenden Unfallrisiken für die Teilnehmer eine
Unfallversicherung mit folgenden Deckungszusagen ab:
Tod 15.000,00 €
Invalidität 30.000,00 €
Außerdem besteht während der Veranstaltung/Lehrgang eine Haftpflichtversicherung für Fremdschäden mit folgenden Deckungszusagen:
Personenschäden 1.500.000,00 €
Sachschäden 500.000,00 €
Vermögensschäden 50.000,00 €
Versicherungsschutz besteht nur bis zu den angegebenen Höchstbeträgen und leicht fahrlässigem Verhalten des Teilnehmers. Bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie Überschreiten der Höchstsummen besteht kein Versicherungsschutz.


5. Haftungsbeschränkung
a) N GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht. Bei
leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von N GmbH auf den Ersatz typischer und für N GmbH vorhersehbarer Schäden begrenzt. N GmbH haftet nicht für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Folgeschäden sowie für
vom Teilnehmer beherrschbare Schäden. Ausgenommen von dieser Begrenzung ist die Haftung für Körperschäden.
b) Dieser Haftungsausschluß gilt auch zugunsten
- der Nürburgring GmbH
- des DMSB, des ADAC, den ADAC-Gauen
- Behörden und anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.


6. Sicherheitsvorschriften
Während der Dauer der gesamten Veranstaltung/Lehrganges sind die Beauftragten von der N GmbH dem Teilnehmer gegenüber weisungsbe-
fugt. Die N GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen der Veranstaltung/Lehrganges äußerst diszipliniert zu
verhalten hat, und die Anordnungen sowie Hinweise des Instruktors zu befolgen hat. Aus Sicherheitsgründen besteht während der gesam-
ten Veranstaltung/Lehrganges für alle Teilnehmer Überholverbot. Ausnahmen bei einzelnen Übungen werden durch ausdrückliche Wei-
sungen des für die jeweilige Übung verantwortlichen Instruktors der N GmbH geregelt.
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist für alle Teilnehmer zwingend vorgeschrieben. Die Teilnehmer dürfen sich ausschließlich in dem vom
Instruktor beschriebenen Sicherheitsbereich aufhalten. Während der gesamten Veranstaltung/Lehrganges gilt absolutes Alkoholverbot (0,0
Promille).
Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerläßlich. Bei Verstößen gegen diese Regeln ist N GmbH ohne weitere
Vorwarnung berechtigt, die Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung der Veran-
staltungspreises bzw. der Lehrgangsgebühr erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Teilnehmer haftet für jeglichen Personen-, Sach- und/oder
Vermögensschaden, der der N GmbH dadurch entsteht, daß der Teilnehmer vorstehende Regelungen nicht beachtet.
Für die Teilnahme an der Schulung ist eine körperlich gute Verfassung erforderlich. Der Teilnehmer erklärt, daß ihm eigene gesundheitli-
che Beschwerden, einschließlich Nerven- und Gemütsleiden nicht bekannt sind.


7. Fotoaufnahmen
Vom Teilnehmer evtl. gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von der N GmbH veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnen des Anmelde-
formulars/Sicherheitsvorschriften erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.


8. Zahlungsbedingungen
Veranstalter zahlen 30% der Auftragssumme gegen Rechnung bei Buchungsbestätigung durch die N GmbH, den Rest gegen Rechnung nach
der Veranstaltung. Bei Einzelanmeldungen ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Lehrgangsgebühr sofort fällig. Der Restbetrag muß
bis spätestens 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn entrichtet worden sein. Liegt der Lehrgangstermin innerhalb 8 Wochen ab Anmeldedatum,
ist die Lehrgangsgebühr sofort und in voller Höhe fällig. Die N GmbH ist nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistung endgültig zu
verweigern sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Anmelder/Teilnehmer zu verlangen, wenn sich dieser mit der Zahlung in
Verzug befindet.
Bei Gutscheinen ist die Lehrgangsgeb ühr in voller Höhe bei Erhalt des Gutscheines per Lastschrift, Kreditkarte oder Vorab-Überweisung
zu bezahlen. Gutscheine berechtigen den Inhaber erst dann zur Lehrgangsteilnahme, wenn die Lehrgangsgebühr vom Anmelder vollstän-
dig und rechtzeitig bezahlt worden ist. Gutscheine sind zu den zum Ausstellungsdatum geltenden Bedingungen ein Jahr gültig. Danach
können Gutscheine für ein weiteres Jahr gegen Zuzahlung der Differenz zum aktuellen Teilnahmepreis bei Ausstellung und einer zusätzli-
chen Bearbeitungspauschale von 25,00 inkl. MwSt. eingelöst werden. Spätestens zwei Jahren nach Ausstellung des Gutscheins verliert
dieser seine Wirksamkeit. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Der Verkauf von Gutscheinen mit Preisaufschlag ist
unzulässig.


9. Stornierung/Umbuchung vor Lehrgangsbeginn
Die Stornogebühren betragen:
- 50 % der Auftragssumme bei Rücktritt nach Auftragserteilung und bei der Rückgabe von Gutscheinen
- 75 % der Auftragssumme bei Stornierungen bis 120 Tage vor Event- bzw. Lehrgangstermin
- 100 % der Auftragssumme bei Stornierungen bis 90 Tage vor Event- bzw. Lehrgangstermin oder bei Nichterscheinen

Die Stornierung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktritts-
meldung bei der N GmbH. Die N GmbH ist berechtigt, die Stornogebühr mit bereits entrichteten Lehrgangsgebühren zu verrechnen. Überschie-
ßende Beträge werden erstattet. .Statt der Stornierung kann der Teilnehmer seine Teilnehmerberechtigung auf einen geeigneten Ersatz-
teilnehmer übertragen. Die Umbuchung eines Termins ist nur durch Stornierung des Teilnahmevertrags mit nachfolgender Neuanmeldung
möglich.
Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn die N GmbH wegen fehlender Zahlung des Anmelders/Teilnehmers, nach angemessener
Fristsetzung, die Erfüllung des Teilnahmevertrages ablehnt und Schadenersatz verlangt. Dem Anmelder/Teilnehmer bleibt vorbehalten,
den Nachweis eines niedrigeren oder das Nichtvorliegen eines Schadens zu führen.
Zahlungen sind frei von Bankspesen und ohne Abzug zu leisten.


10. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist in der Lehrgangsgebühr nicht eingeschlossen. Die N GmbH empfiehlt Einzelkunden, eine solche
Versicherung über die ELVIA abzuschließen, dies muss spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Nennbestätigung, jedoch vor
Lehrgangsbeginn, geschehen. Das Formular inkl. der Bedingungen wird auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Mit der Abwicklung
eines Schadensfalls ist N GmbH nicht befaßt. Diesen hat der Betroffene direkt mit der ELVIA abzuwickeln.


11. Abbruch, Änderung bzw. Absage eines Lehrganges
Die N GmbH behält sich das Recht vor, im Voraus den Lehrgang aus wichtigen Gründen zu verschieben oder ganz abzusagen. In solchen
Fällen wird die Lehrgangsgebühr zurückerstattet, es sei denn der Teilnehmer nimmt einen Ersatztermin wahr.
Die N GmbH kann aus wichtigen Gründen kurzfristig eine Änderung des Lehrgangsprogrammes vornehmen (z. B. wetterbedingt etc.). In einem
solchen Fall hat der Anmelder/Teilnehmer kein Anrecht auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
Muss ein bereits angefangener Lehrgang aus wichtigem Grund abgebrochen werden, wird die Lehrgangsgebühr anteilig zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche des Anmelders/Teilnehmers sowie Dritter sind ausgeschlossen.


12. Anmeldung durch Dritte
Soweit die Anmeldung nicht durch den Teilnehmer selbst erfolgt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, daß der Teilnehmer über diese
Schulungsbedingungen vollständig informiert wird. Eventuelle Pflichtverletzungen des Teilnehmers, die zu seinem Ausschluß von der
weiteren Teilnahme führen hat sich der Auftraggeber zuzurechnen.


13. Sonstiges
Die vom Auftraggeber oder Teilnehmer übermittelten Daten werden in der EDV-Anlage der N GmbH gespeichert und verarbeitet.
Die Übernachtung der Teilnehmer erfolgt i.d.R. im Dorint Novotel am Nürburgring. Die N GmbH ist jedoch im Einzelfall berechtigt, auf eine
andere Unterbringungsmöglichkeit auszuweichen. Eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur
Folge.
Mit dem Erscheinen neuer Schulbedingungen und neuer Preislisten verlieren alle früher veröffentlichten ihre Gültigkeit.
Gerichtsstand ist Koblenz.
Je nach Kurs muss der Teilnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und diese auch mitführen. Dies ist jeweils zu erfragen.


14. Formel1 Erlebnis
Bei Formel1 Erlebnissen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
a) Haftung und Versicherung bei Formel 1 Erlebnissen
Der Teilnehmer leistet zu Beginn der Veranstaltung eine Kaution in Höhe von 4.000,00 € in bar oder als Bankbeglaubigter Scheck. Am
Ende der Veranstaltung wird die Kaution zurückerstattet, sofern keine Schäden – aus eigenem Verschulden – an den Fahrzeugen verur-
sacht wurden. Im von ihm zu vertretenden Schadenfall haftet der Teilnehmer für den Reparaturaufwand, bei niedrigeren Schadenkosten
wird die Differenz zurückerstattet. Die von der N GmbH abgeschlossene Versicherung deckt Schäden am Formel 1 Fahrzeug nicht ab.
b) Stornierung bei Formel1 Erlebnissen
Stornierungen sind in Abweichung zu Ziffer 8 unserer Bedingungen grundsätzlich nicht möglich. Bei Stornierung einer verbindlichen,
schriftlichen (Fax-) Anmeldung bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin wird eine Entschädigung von 2.500,00€ fällig, sofern der
Platz weiterverkauft werden kann. Drei Monate vor dem Veranstaltungstag sind Stornierungen nicht mehr möglich, es kann jedoch ein
Ersatzteilnehmer gestellt werden. Trifft die An- oder Restzahlung nicht fristgerecht ein, kann über den Platz verfügt werden, sofern Wartelisten bestehen. Der Anmelder haftet aber immer für den vollen Rechnungsbetrag. Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine eigene private
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und eine Belegkopie dem Veranstalter zuzustellen.
c) Sonstige Bestimmungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Maximale Körpergröße: 1,95 m; dabei maximales Gewicht 110 kg
- Teilnehmer ist im Besitz eines gültigen KFZ Führerscheins


15. Allgemeines
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft.

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